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Catarina dos Santos-Wintz
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Frage von Marion S. •

Anlasslose Überwachung privater Nachrichten per Gesetz?

Sehr geehrte Frau dos Santos-Wintz,

mit Sorge lese ich von einer geplanten Abstimmung des EU-Rats bezüglich anlassloser Kontrollen auch privater Chats und Nachrichten unter dem Vorwand der Prävention von Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche. Ich sehe eine Lösung dieses ernstzunehmenden Problems nicht in einer Generalverdächtigung aller Menschen, die in einer realen Überwachung privater Nachrichten gelingen soll- es scheint mir allenfalls eine Scheinlösung zu sein. Ich wünsche mir sehr, dass Sie sich hier klar positionieren können.

Viele Grüße

Marion S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für den Schutz privater Kommunikation. 

Meine Position ist klar: Ich setze mich schon seit Jahren aktiv gegen den Bruch der Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung ein. Auch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben. 

Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Es handelt sich hier für mich um ein zentrales Grundrecht in unserer Demokratie. 

Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will und aus meiner Sicht andere, sinnvolle Vorschläge wie die Gründung eines „EU-Zentrums“ für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, das beispielsweise verlässliche Informationen über ermitteltes Material den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellt, in die Debatte eingebracht hat.           

Die Beratungen dazu finden in Europa derzeit zwischen Rat, Kommission und Parlament statt. Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen eine gute gemeinsame Linie vertreten wird, die den Kinderschutz unter Wahrung der Grundrechte verbessert.

Maßgebend für mich und meine Fraktion ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Kinderschutz müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität dieser Verschlüsselung erhalten bleibt. Dies ist aus Sicht vieler Experten möglich. 

Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setze ich mich - und dafür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - mit Nachdruck ein. 

Freundliche Grüße 

Catarina dos Santos-Wintz 

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