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Catarina dos Santos-Wintz
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Frage von Andreas K. •

Stimmen Sie gegen die Änderung des IFG?

Sehr geehrte Frau Santos-Winz,

mit großer Sorge höre ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) so zu "reformieren", dass davon kaum etwas übrig bleibt. Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren.

Nach der "Reform" wären Anfragen nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten. Zivilgesellschaftliche Organisationen oder Pressevertreter dürften offenbar keine Anfragen mehr stellen.

Das IFG hat sich bewährt. Es anzutasten, würde mit einem enormen Vertrauensverlust in die jetzige Regierung einhergehen.

Nun ist es an Ihnen, diese Pläne zu stoppen. Als Mitglied des Bundestags müssen Sie das IFG und unser aller Recht auf Informationsfreiheit gegen diesen Frontalangriff verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas K.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank, dass Sie sich mit diesem wichtigen Thema an mich wenden.

Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Das Recht auf Auskunft ist und bleibt ein hohes Gut für den Bürger und für eine freie Presse, das steht außer Frage. Der Hintergrund der angestoßenen Diskussion über die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings sehr gut erklärt: Die Zahl der Anfragen im Rahmen des IFG ist in den letzten Jahren stark angestiegen. In einigen Fachbereichen der Bundesministerien nimmt die Bearbeitung der zunehmend kleinteiligen Anliegen inzwischen so viel Zeit in Anspruch, dass die eigentlichen Aufgaben darunter leiden. Dies führt zudem zu erheblichen Kosten für den Steuerzahler in Millionenhöhe. Deshalb geht es ausdrücklich nicht darum, Transparenz abzubauen, sondern das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass Transparenz, Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der verantwortungsvolle Einsatz von Steuermitteln gleichermaßen berücksichtigt werden.

Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen, dass es derzeit noch keinerlei konkrete Vorschläge für diese Anpassung gibt. Im Koalitionsausschuss haben sich Union und SPD grundsätzlich darauf geeinigt, das IFG weiterentwickeln zu wollen „unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit."

Zu meiner eigenen Haltung: Ich denke, dass wir ein angemessenes Gleichgewicht finden müssen und stimme Herrn Krings zu, der darauf hingewiesen hat, dass es in Zeiten, in denen der Staat in vielen Bereichen Einsparungen vornehmen muss, für viele Bürger nur schwer nachvollziehbar wäre, wenn NGOs oder auch Medienunternehmen sehr aufwändige und ressourcenintensive Verwaltungsleistungen des Staates gegen eine nur sehr geringe oder gar keine Kostenerstattung nach Belieben in Anspruch nehmen könnten. Gleichzeitig muss selbstverständlich gewährleistet bleiben, dass journalistische Recherchen auch künftig möglich sind und nicht durch unangemessene Gebühren oder unverhältnismäßige Hürden erschwert werden.

Es geht keinesfalls darum, die Pressefreiheit einzuschränken, sondern ein angemessenes Gleichgewicht herzustellen. Die detaillierte Beantwortung der zahlreichen Anfragen kostet den Behörden sehr viel Zeit und damit dem Steuerzahler sehr viel Geld. Das hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, was wir nicht mehr guten Gewissens vertreten können.

Beim derzeit noch frühen Stand des Verfahrens möchte ich den konkreten Vorschlägen aus dem Bundesministerium des Innern nicht vorgreifen und kann Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehende Zusage machen. Ihre Zuschrift nehme ich jedoch sehr ernst und zugleich als klaren Auftrag mit, die weitere Entwicklung in dieser Frage aufmerksam und kritisch zu begleiten.

Wenn Sie mögen, können wir gerne im Austausch bleiben, sobald der Entwurf konkreter wird.

Herzliche Grüße

Catarina dos Santos-Wintz

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