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Catarina dos Santos-Wintz
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Frage von Dr. med. Claudia R. •

Beitragsstabilisierungsgesetz - Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland, stimmen Sie am 10.07. dagegen?

Sehr geehrte Frau Santos-Wintz, hiermit möchte ich meinem Ärger und meinem Unmut Ausdruck verleihen, dass schon an diesem Freitag durch das Beitragsstabilisierungsgesetz psychotherapeutische Leistungen gekürzt, entwertet und einbudgetiert werden sollen. Das wird zu mehr Chronifizierungen, Frühberentungen und Suiziden in Deutschland führen. Wir machen sehr wertvolle Arbeit für diese Menschen und verhelfen Ihnen wieder zur Stabilisierung, Gesundung und Arbeitsfähigkeit, damit Sie wieder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben und Ihren Beitrag durch Arbeit für unsere Gesellschaft leisten können. Wir sorgen durch Krisengespräche und Erreichbarkeit dafür, dass sie weniger stationär aufgenommen werden müssen und sparen damit viel Geld für unser Gesundheitssystem. Studien haben gezeigt, dass jeder Euro, der in Psychotherapie fließt, sich nach hinten heraus 3 bis 5 Mal lohnt!

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt wird und stimmen Sie dagegen!

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich mit Ihrer Kritik an mich wenden.

Ich habe am 10. Juli für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestimmt, weil ich der Überzeugung bin, dass die Reform richtig und notwendig ist, um unsere Gesundheitsversorgung auch weiterhin gewährleisten zu können.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die Einzelheiten zur psychotherapeutischen Versorgung, die nun beschlossen wurden, noch einmal im Detail näherbringen, insbesondere den Entschließungsantrag, mit dem aus meiner Sicht ein guter Kompromiss gefunden wurde.

In Deutschland besteht insgesamt ein im Vergleich zu anderen europäischen Ländern breit angelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen, sowohl im ambulanten als auch im teilstationären und stationären Bereich, sowie ein umfassendes Angebot an weitergehenden Hilfen. In den letzten Jahren wurde zudem das Angebotsspektrum der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung stark erweitert, unter anderem indem Online-Beratungsangebote ausgebaut und Psychotherapie per Telefon und Video ermöglicht wurden. Auch die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in den vergangenen Jahren sehr dynamisch und kontinuierlich um rund 55 Prozent gestiegen – von 27 125 im Jahr 2014 auf inzwischen 41 937 (Bundesarztregister, Stand: 31. Dezember 2025).

Die bisher extrabudgetären Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen werden zum überwiegenden Teil in das Budget für die Vergütung ambulanter Behandlungen gesetzlich Versicherter (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung – MGV) zurückgeführt. Das Ausgabenvolumen für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen hat sich in den letzten zehn Jahren auf 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2025 fast verdoppelt. Zudem wird sichergestellt, dass es bei dem Teil der Vergütungen, der in die MGV überführt wird, nicht zu Verschiebungen des Honorars in andere Fachbereiche kommt. Begonnene psychotherapeutische Behandlungen werden darüber hinaus bis zum Abschluss der Behandlung (bis 2028) im Rahmen der Honorarverteilung ohne Abzug vergütet.

Wir nehmen die Sorgen der besonders gefährdeten Gruppe der psychisch Kranken sehr ernst, denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Gerade für betroffene Kinder und Jugendliche muss schnellstmöglich und niedrigschwellig eine gute und sichere Versorgung gewährleistet sein. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen in Zukunft zu finanziellen Mehrbelastungen der Versichertengemeinschaft. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend. Deshalb hat der Ausschuss für Gesundheit in die Beschlussempfehlung zum GKV-BStabG einen Entschließungsantrag aufgenommen, der am 10. Juli beschlossen wurde.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Regelungen vorzulegen, die nach dieser Sommerpause auch beschlossen werden sollen.

  • Regelungen, die sicherstellen, dass Behandlungen, die bereits begonnen haben, auch über Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem Abschluss weiterlaufen können – die Versorgung der Patienten wird also nicht unterbrochen.
  • Regelungen, die bestimmte Ausnahmen von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) festlegen. Das betrifft:
  • Leistungen von Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten sowie von Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche,
  • die Behandlung von schwer psychisch kranken Patienten nach der sogenannten KSVPsych-Richtlinie des G-BA (das ist die Richtlinie zur koordinierten, berufsgruppenübergreifenden Versorgung von Menschen mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf),
  • sowie Fälle, die als dringend eingestuft wurden.

Für diese Ausnahmefälle soll eine extrabudgetäre Vergütung geschaffen werden.

  • Regelungen, mit denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, bis spätestens 31. Dezember 2026 festzulegen, wie in der psychotherapeutischen Sprechstunde entschieden wird, ob eine Behandlung dringend ist oder nicht.

Mit diesen Maßnahmen setzen wir wesentliche Forderungen der Psychotherapeuten um und handeln im Sinne der Patienten. Ursprünglich sollten diese Verbesserungen bereits Bestandteil des GKV-BStabG sein. Sie wurden jedoch im parlamentarischen Verfahren aufgrund von verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens verschoben.

Unabhängig davon werden Psychotherapeuten mit dem GKV-BStabG von Bürokratie entlastet. Künftig wird auf einen Konsiliarbericht verzichtet, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf vertragsärztliche Überweisung oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im unmittelbaren Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt.

Es bleibt ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen – wie eine Anpassung der Bedarfsplanung – vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Maßnahmen der GKV-Reform damit etwas näherbringen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Catarina dos Santos-Wintz

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