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Catarina dos Santos-Wintz
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Frage von Jakob O. •

Position zur anlasslosen Chatkontrolle auf EU-Ebene - Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Sehr geehrte Frau dos Santos-Wintz,

Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position besonderes Gewicht.

Als Berater für Datenschutz und DSGVO-Umsetzung begegnet mir die Frage der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die private Kommunikation regelmäßig beruflich – eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten wäre mit zentralen Datenschutzprinzipien kaum vereinbar.

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob O.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr O,

vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der auf europäischer Ebene diskutierten Maßnahmen zur Kontrolle digitaler Kommunikation mit mir teilen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und die konsequente Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet sind Pflichten des Staates auf nationales und europäischer Ebene. Gleichzeitig darf unser Handeln nicht dazu führen, grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien oder die Vertraulichkeit privater Kommunikation unschuldiger Bürger einzuschränken. In diesem Spannungsfeld bewegen sich derzeit die europäischen Beratungen.

Am 22. Juli hat das Europäische Parlament zunächst nicht über die endgültige europäische Regelung zur sogenannten Chatkontrolle entschieden. Gegenstand der Abstimmung war vielmehr die erneute Verlängerung einer befristeten Übergangsregelung. Sie ermöglicht es Anbietern bestimmter Kommunikationsdienste weiterhin, auf freiwilliger Basis nach bekanntem Material sexuellen Kindesmissbrauchs zu suchen und entsprechende Verdachtsfälle an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

Diese Übergangslösung beruht auf einer zeitlich begrenzten Ausnahme von den Vorgaben der europäischen ePrivacy-Regeln. Sie soll verhindern, dass bis zum Abschluss der laufenden Gesetzgebung eine rechtliche Lücke entsteht und bereits etablierte Möglichkeiten zur Aufdeckung schwerer Straftaten ersatzlos entfallen.

Ich halte die Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung trotz der berechtigten grundrechtlichen Fragen für vertretbar. Die bisher verfügbaren Instrumente haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, strafbare Inhalte aufzudecken, Ermittlungen anzustoßen und in einzelnen Fällen auch Opfer zu identifizieren. Es wäre problematisch, diese Möglichkeiten ersatzlos auslaufen zu lassen, solange noch keine tragfähige dauerhafte Regelung existiert.

Wir als Unionsfraktion unterstützen das Ziel, auf europäischer Ebene einen wirksamen und dauerhaften Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schaffen. Für uns ist klar, dass der digitale Raum kein Rückzugsort für Täter sein darf und den Ermittlungsbehörden geeignete Instrumente zur Verfügung stehen müssen, um Missbrauchsdarstellungen aufzuspüren, ihre Verbreitung zu verhindern und Täter konsequent zu verfolgen.

Ebenso klar ist für uns jedoch, dass der notwendige Schutz von Kindern nicht mit einer anlasslosen Überwachung der privaten Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger einhergehen darf. Vertrauliche Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Freiheits- und Grundrechte und zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit digitaler Kommunikation insgesamt.

Unser Ziel ist deshalb keine pauschale „Chatkontrolle“, sondern eine rechtsstaatlich belastbare europäische Lösung, die gezielt gegen die Verbreitung von Missbrauchsmaterial vorgeht. Maßnahmen müssen verhältnismäßig, technisch verantwortbar und mit klaren rechtlichen Grenzen versehen sein. Dabei müssen sowohl der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen als auch das Recht auf vertrauliche und sichere Kommunikation gewährleistet werden.

Aus unserer Sicht wäre es daher falsch, Kinderschutz und Datenschutz gegeneinander auszuspielen. Europa braucht eine Regelung, die beides miteinander verbindet: konsequentes Vorgehen gegen sexuellen Kindesmissbrauch im digitalen Raum und den verlässlichen Schutz privater Kommunikation vor anlassloser staatlicher oder privater Überwachung.

Herzliche Grüße

Catarina dos Santos-Wintz

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