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Carsten Träger
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Frage von Lorenz H. •

Frage an Carsten Träger von Lorenz H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Träger.

Seit geraumer Zeit wird in der Öffentlichkeit das Thema Fracking kontrovers diskutiert. Auch in Deutschland wird diese Technologie leider schon seit längerer Zeit (ich meine zu Forschungszwecken) angewandt. Jetzt soll es den Energiekonzernen ermöglicht werden, mithilfe dieser sehr umstrittenen Vorgehensweise (natürlich auch mit hohen Auflagen aber doch ohne genaue Kenntniss der Folgen für die Umwelt) Gas bzw. damit vordergründig Profit aus unserem Boden zu pressen.

Ich glaube aber nicht, dass uns die hohen Auflagen vor den nicht wieder gut zu machenden Umweltschäden schützen können. Viele Bürger habe große Sorgen um die Umwelt, die wir doch unseren Kinderrn hinterlassen werden.

Wie stehen Sie als unser gewählter Vertreter zu dieser Sache und was sagen Sie dazu zu Ihren Kindern?

Mit Hoffnung auf eine gesunde gemeinsame Zukunft

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann-Kuhnt,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben völlig Recht mit Ihrer Feststellung, dass Fracking bereits seit längerer Zeit angewandt wird - und zwar vollkommen legal, denn nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.

Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf zieht extrem enge Grenzen für den Einsatz der Fracking-Technologie und ist daher ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage. Von der bereits seit vielen Jahren betriebenen Erdgasförderung in Niedersachsen abgesehen, lässt der neue Gesetzentwurf vereinfachend gesagt nur die oben angesprochenen Probebohrungen unter sehr strengen Umweltauflagen zu.

Wir ringen mit unserem Koalitionspartner nun um die Frage: Wie geht es weiter NACH den Probebohrungen? Entsteht durch sie automatisch ein Anspruch der Industrie, dass sie dann auch zu kommerziellen Zwecken fracken darf?

Ich bin der Meinung, dass dieser Automatismus nicht entstehen darf. Ich poche auf den Parlamentsvorbehalt, d.h. die letzte Entscheidung soll beim Deutschen Bundestag liegen. Für die Klärung dieser zentralen Frage nehmen wir uns über die Sommerpause noch etwas mehr Zeit . Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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