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Carsten Schneider
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Frage von Erich-Lothar D. •

warum haben sie der Aussetzung des Familiennachzugs zugestimmt. eine intakte Familie erleichtert die Integration und ist gleichzeitig auch gerade für junge Männer ein Schutz vor krimineller Betätigung

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage und die dazugehörige Anmerkung. Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist im Wesentlichen mit der dringend notwendigen Entlastung der Kommunen, Länder und Integrationssysteme begründet, die sich insbesondere bei Wohnraum, Betreuung, Bildung und sozialer Versorgung deutlich zeigt. Mit dieser Maßnahme soll zugleich das Ziel der Begrenzung und Steuerung von Zuwanderung unterstrichen werden. Die Aussetzung ist auf zwei Jahre befristet und wird durch eine Härtefallregelung ergänzt, sodass Familienzusammenführungen in besonders dringenden Fällen weiterhin möglich bleiben. Damit soll einerseits den praktischen und finanziellen Kapazitätsgrenzen Rechnung getragen und andererseits den verfassungs-, völker- und menschenrechtlichen Anforderungen entsprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsteam Carsten Schneider

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