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Carsten Müller
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Frage von Wolfgang A. •

Unterstützen oder initiieren Sie eine Gesetzänderung, da wegen der Verkehrssicherungspflicht alle Bänke und Papierkörbe im Wald abgebaut wurden und Gehbehinderte den Wald nicht mehr betreten können?

Sehr geehrter Herr Müller,

bei einem Spaziergang durch den Wald musste ich feststellen, dass keine einzige Bank mehr stand und alle Papierkörbe fehlten. Eine ältere Frau, die sich unbequem auf ihrem Rollator ausruhen musste, tat mir richtig leid. Zukünftig werden ältere und/oder gehbehinderte Menschen daran gehindert den Wald zu betreten, weil ein nicht nachvollziehbares Urteil zur Verkehrssicherungspflicht die Gemeinde bei einem Schaden in die Verantwortung nehmen würde. Warum alle Papierkörbe gleich mit abgebaut wurden, so dass der Wald zunehmend vermüllen wird, ist völlig unverständlich. Ein paar Bänke an den Außengrenzen des Waldes helfen gehbehinderten Menschen kaum, einen ausgiebigen Waldspaziergang zu machen. Unterstützen oder initiieren Sie eine Gesetzänderung, da wegen der Verkehrssicherungspflicht alle Bänke und Papierkörbe im Wald abgebaut wurden und Gehbehinderte den Wald nicht mehr betreten können?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang A.

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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf Bänke angewiesen. Daher kann ich Ihren Unmut nachvollziehen.  

Sie regen eine Gesetzesänderung an. Auf Bundesebene gibt es hier für mich wenig Einflussspielraum. 
§ 14 BWaldG regelt, dass das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet ist und auf eigene Gefahr erfolgt, insbesondere hinsichtlich waldtypischer Gefahren. Die Rechtsprechung hat herausgearbeitet, dass Bänke im Wald zum einen selber keine Gefahr darstellen dürfen, sodass eine regelmäßige Kontrolle notwendig ist. Zum anderen wurde es auch als walduntypische Gefahr gewertet, wenn eine auf einer Bank verweilende Person von einem herunterfallenden Ast getroffen wird. Die Auslegung der Gesetze durch die Gerichte respektiere ich als Fan der Gewaltenteilung. 

In der Sache halte ich das für richtig. Solche spezifischen Sachverhalte müssen auf örtlicher Ebene gelöst werden. Denn eine geeignete Lösung kann ganz unterschiedlich aussehen, je nachdem, wer Eigentümer des Waldstückes ist und was die Betroffenen als Bedürfnisse äußern. Bundes- und Landesebene sollten sich heraushalten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen 

Carsten Müller 

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