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Carsten Müller
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Frage von Isil M. •

Sind Sie für die Koppelung der Lebenserwartung an Remteneintrittsalter?

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.

Ihre Frage bezieht sich auf einen von zahlreichen Änderungsvorschlägen der Alterssicherungskommission, die sich unabhängig und mit großer Expertise einem der schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit gewidmet hat – der Reform der Alterssicherung. Die Kommission hat ein umfassendes Arbeitsergebnis mit wichtigen Änderungen bei der Alterssicherung präsentiert, um die Alterssicherung zu stabilisieren und zukunftsfest auszugestalten. Ziel des Gesetzgebers ist es nun, auf Basis dieser Empfehlungen der Expertinnen und Experten ein Gesetzespaket zu erarbeiten und nach umfassenden parlamentarischen Beratungen bis Ende des Jahres zu verabschieden.

Die Kommission empfiehlt dabei auch, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen und sie für den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln. Die Alterssicherungskommission führt dazu beispielhaft aus, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre anzuheben sei. Auch unter Berücksichtigung der weiteren Vorschläge würde ich dieser Forderung im Gesetzespaket zustimmen, um das übergeordnete Ziel, einer langfristigen, zukunftsfesten und generationengerechten Sicherung der Altersvorsorge zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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