
(...) Im Freistaat besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (...)
Matthias Baumgartner
(...) Im Freistaat besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (...)
(...) Im Freistaat besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (...)
(...) Im Freistaat besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (...)
(...) Ich würde Ihnen diese auch liebend gern beantworten, nur leider weiß ich aufgrund Ihrer knappen Ausführungen nicht genau, welche Veröffentlichung Sie meinen. (..)
(...) Wir brauchen daher europaweite Lösungen und eine funktionierende europäische Asylpolitik, mit dem Ziel, vorrangig vor Ort zu helfen und den Schutz der Außengrenzen insbesondere Richtung Türkei sicherzustellen. (...)
(...) Da Sie sich in Ihrer Anfrage unmittelbar auf medizinische Belange beziehen, leiten wir Ihre Anfrage gerne an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weiter (...)