
Um eine unabhängige Anlaufstelle zu schaffen, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten verständigt.