Wenden Sie sich gerne in dieser Frage an meine zuständige Kollegin Rita Hagl-Kehl.
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Fionn Große
Wenden Sie sich gerne in dieser Frage an meine zuständige Kollegin Rita Hagl-Kehl.
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,
Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich seit Beginn meiner Legislaturperiode intensiv als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zum Thema "Gewalt gegen Frauen" im Rechtsausschuss mit dieser Frage auseinandersetze.
Was Ihre Frage zur Wiedererlangung der Führerscheine bei einem Überschreiten des Grenzwerts betrifft: Grundsätzlich kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da ich keine Rechtsberatung durchführe. Am besten Sie wenden sich hier an Personen, die dies machen.
Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.
Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.