Frage von Manfred G. • 25.05.2025

Antwort von Caren Lay Die Linke • 02.06.2025
Die Wohnfläche ist ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Demnach unterstützen wir als Linke den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche von Anfang an durch die Verkäufer zu ermitteln und im Grundbuchamt eintragen zu lassen.