Was halten Sie von der Festlegung der Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?
Sehr geehrte Frau Lay,
seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Angaben, somit keine „tatsächliche Wohnfläche“, muss ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden.

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Wohnfläche ist ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Demnach unterstützen wir als Linke den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche von Anfang an durch die Verkäufer zu ermitteln und im Grundbuchamt eintragen zu lassen. Sollte sich herausstellen, dass die tatsächliche Wohnfläche einer Wohnung von der vereinbarten Fläche abweicht und wird diese Abweichung gutachterlich festgestellt, sollte neben der Minderung des Kaufpreises auch eine nachträgliche Änderung im Grundbuch vereinfacht möglich sein. Die aktuell geltende Toleranzgrenze von 10 % für die Feststellung eines mit der Wohnfläche verbundenen Mangels sollte abgesenkt und abweichende Toleranzgrenzen in Bauträgerverträgen ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Lay