Caren Lay
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Frage von Christoph S. •

Wieso werben sie (die Linke) während der Landtagswahl mit dem Mietendeckel wenn dieser nur auf Bundesebene entschieden werden kann. Wird es nach den Landtagswahlen wirklich einen Mietendeckel geben ?

Guten Tag Frau Lay,

bei Ihrem kürzlich gesehenen Short auf Youtube haben sie ein Gutachten präsentiert bei dem der Mietendeckel mit dem GG vereinbar ist. Dies stellte sich schon wenn man die Kommentare liest im Jahre 2021 heraus. Schon da würde durch Karlsruhe entschieden das es rein auf der Landesebene keinen Mietendeckel geben wird. Hier macht dies den Eindruck des Stimmenfangs.

Caren Lay
Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 geurteilt, dass der Berliner Mietendeckel nicht verfassungskonform und das Mietrecht alleinige Kompetenz des Bunds sei.  Das haben wir als Auftrag verstanden und haben im Austausch mit vielen Expertinnen und Experten ein Konzept für einen bundesweiten Mietendeckel erarbeitet. 

Darin ist als erster Schritt ein Mietenstopp, also das Aussetzen von Mieterhöhungen, vorgesehen in Städten und Regionen, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist und eine Wohnungsnotlage herrscht. So werden Mietsteigerungen kurzfristig gestoppt. In einem zweiten Schritt wollen wir lokale Mietobergrenzen, also nach Stadt bzw. Region differenziert, einführen. Kein Vermieter darf drüber – weder durch Mieterhöhungen noch bei Neuvermietung. Und danach kommt als dritter Schritt die Absenkung überhöhter Mieten. 

Dieses Konzept haben wir von Prof. Kingreen juristisch prüfen lassen. Sein Gutachten zeigt: ein bundesweiter Mietendeckel, wie wir ihn vorschlagen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar und machbar. Wir werden unser geprüftes Konzept nun im Oktober in den Deutschen Bundestag einbringen. Damit kommen wir nicht zuletzt dem Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler nach. 

Detaillierte Informationen zu unserem Vorschlag finden Sie hier: mietendeckel.dielinkebt.de. 

Mit freundlichen Grüßen

Caren Lay

 

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