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Canan Bayram
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Frage von Martin S. •

Warum neue Straftatbestände?

Sehr geehrte Frau MdB Canan Bayram,

in der Gesetzesvorlage der Bündnis 90/Der Grünen zum Cannabiskontrollgesetz ( BT-Drucksache 18/4204, https://bit.ly/33P5AjX ) sehe ich sehr viele neue Straftatbestände.

Zitat zum Eigenanbau von Cannabis: "Zu Kapitel 5 (Straf- und Bußgeldvorschriften), § 42 (Strafvorschriften), Nr. 3 schließt an § 5 Absatz 2 an, der den Anbau von drei Pflanzen erlaubt. Entsprechend stellt § 43 Nr. 3 den Besitz von vier oder mehr Pflanzen unter Strafe." (ebenda, Seite 57)

Ich darf 99 Tabakpflanzen "legal" anbauen, ohne Steuern zu bezahlen, wobei Tabak und Nikotin jedes Jahr für tausende Tote verantwortlich ist.

Ebenso gibt es Hobby-Brauereien, die "legal" innerhalb eines bestimmten Rahmen betrieben werden können.

Ich kann mir durchaus Privatpersonen vorstellen, die Hobbyweise neue Cannabis-Sorten züchten möchten.

Warum sollten ausgerechnet 4 oder mehr blühende Pflanzen mit "dem schärfsten Schwert" bedroht werden, der Strafverfolgung?

mfg,
Martin S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften geeinigt, das ist ein großer Erfolg. Das heißt, dass die Legalisierung bald auf den Weg gebracht werden wird.

Unser Ziel als Bündnis 90/Die Grünen ist eine umfassende kontrollierte Abgabe, sodass deklariertes Cannabis in Fachgeschäften und nur für Erwachsene erhältlich ist.

Wir Grüne setzen uns außerdem dafür ein, dass auch der Eigenanbau zur Deckung des Eigenbedarfs legalisiert wird. So war es auch im Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes vorgesehen, das wir in der letzten Wahlperiode eingebracht haben. 

Eine Begrenzung des Eigenanbaus ist vor dem Hintergrund der Bekämpfung des Schwarzmarkts für Cannabis, des damit einhergehenden Jugendschutzes sowie der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität erforderlich.

Da die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz von einem Erwachsenen in diesem Gesetzentwurf auf 30 Gramm angesetzt war, haben wir uns auch beim Eigenanbau an dieser Grenze orientiert und uns dabei von Expert*innen beraten lassen. 

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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