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Frage von Jürgen T. •

Frage an Burkhard Lischka von Jürgen T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Offensichtlich liegt der SPD das Kleingartenwesen nicht sehr am Herzen. Die GEZ ist schlimmer als die St..... . Wir werden massenhaft unsere Kleingärten kündigen ab 2013. Was macht Ihr bloß in Euren Amtsstuben?
Was werden Sie gegen das Kleingartensterben tun?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tschenisch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13.11.2011. Das Kleingartenwesen hat für die SPD einen hohen Stellenwert. Die derzeit rund eine Million Kleingärten in Deutschland sind ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft. Sie erfüllen wichtige ökologische, städtebauliche und soziale Funktionen. Der mit dem demographischen Wandel der Gesellschaft verbundene wachsende Leerstand in einigen Regionen wird deshalb mit Sorge betrachtet. Zeitgemäße Konzepte sind da gefragt. In über 100 Städten haben sich bereits „Interkulturelle Gärten“ etabliert, die unter anderem auch Schulklassen zur Mitarbeit anregen und die Gärten zum Ort des Lernens für unsere Kinder machen. Daran gilt es, weiter anzuknüpfen.

Sie spielen weiterhin auf den geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an. Dieser ist nicht in Verantwortung des Bundesgesetzgebers, sondern wird von allen Bundesländern geschlossen. Demnach soll ab dem 01. Januar 2013 die geräteabhängige GEZ-Gebühr durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt werden, der dann für jede private Wohnung pauschal erhoben wird.

Derzeit wird zu Recht kritisiert – auch von Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion –, dass das für die GEZ-Gebühr zuständige „ARD-Projektbüro Begleitkommunikation Rundfunkbeitrag“ beim SWR am neuen Rundfunkbeitrag für ostdeutsche Kleingartenlauben mit mehr als 24 Quadratmeter Fläche festhält. Die ARD ignoriert einfach den Einigungsvertrag und dessen Überleitungsregelungen, die größere „Ost-Lauben“ in Kleingärten den „West-Lauben“ rechtlich gleichstellen. Beim SWR in Stuttgart kennt man augenscheinlich nicht den Unterschied zwischen Datschen und Lauben gemäß Bundeskleingartengesetz. Diese Unkenntnis hat offenbar auch zu der Panne im Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern geführt. Der fehlende Bezug auf § 20a Ziffer 7 des Bundeskleingartengesetzes ist ein handwerklicher Fehler im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nun dringend korrigiert werden muss. Es kann nicht sein, dass ostdeutsche Kleingartenbesitzer ab 2013 doppelt zur Kasse gebeten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Lischka, MdB