C. Linnemanns befreiende Aussage: „Protest kann man nicht verbieten“ verdient nach all den Jahren Dankbarkeit! Wollen Grüne den Ansatz für die Zukunft im Interesse freier Bürger zukünftig übernehmen?
Die Arbeit von Robert Habeck ist mit stehenden Ovationen bei der Amtsübergabe im Wirtschaftsministerium emotional beendet worden. Hätten die Grünen mit einer anderen Wertung der Stimmungen im Land und damit ohne Brandmauern, entsprechend weiter grüne Wirtschaftspolitik machen können?
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Ploetzlich-bekommt-Habeck-dickes-Lob-aus-der-CDU-article25752742.html
Der Ansatz von MdB Linnemann:
https://www.n-tv.de/politik/Linnemann-zur-AfD-Protest-kann-man-nicht-verbieten-article25745037.html
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der "Bild": "Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten."
hier können Sie die grundsätzliche Denkweise und systemische Arbeitsweise von F. Merz in Bezug auf die Verantwortung und Versorgung von Flüchtlingen studieren. Wurde von ihm schon im Jahre 2005 formuliert:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/friedrich-merz/fragen-antworten/673

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes das Recht sich friedlich zu versammeln. Auf Demonstrationen quer durch das Land wird dies von den Menschen gelebt, wenn beispielsweise gegen politische Entscheidungen protestiert wird. Wir als Bündnis 90/Die Grünen stehen natürlich voll und ganz hinter diesem Grundrecht.
Mit Bezug auf die Alternative für Deutschland müssen wir feststellen, dass die Partei unser Leben in Vielfalt und Freiheit, unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat bedroht und sich damit in vielerlei Hinsicht genau gegen das Grundgesetz wendet. Die fortschreitende Radikalisierung der AfD und zahlreiche Hinweise auf ihre mögliche Verfassungswidrigkeit sind Gegenstand rechtlicher und fachlicher Gutachten, unter anderem des Bundesamtes für Verfassungsschutz. In vielen Bundesländern sind Landesverbände der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden.
Wir sehen uns verfassungsrechtlich und politisch verpflichtet, zum Schutz der Menschen und der Demokratie die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens verantwortungsvoll zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah auf den Weg zu bringen. Wir sind uns bewusst, dass ein Verbotsverfahren gegen eine politische Partei immer eines der letzten Mittel ist, das unserer Verfassungsordnung zur Verfügung steht. Ein sorgsamer Umgang mit solch einem Verfahren ist für uns daher von zentraler Bedeutung. Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, um eine Partei zu bekämpfen, die die Demokratie abschaffen will. Dabei sollten alle Demokratinnen und Demokraten gemeinsam an einem Strang ziehen.
Ein solches Parteiverbotsverfahren ersetzt offensichtlich nicht die dauernde politische Auseinandersetzung mit der AfD, wer dies vermutet, unterliegt einem Fehlschluss. Es bleibt immer die Aufgabe der demokratischen Kräfte, die Politik der AfD als das zu entlarven, was sie ist: eine, die die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in unserer Demokratie offen in Frage stellt, die unsere Gesellschaft spaltet und deren tägliches Handeln eine sehr konkrete Bedrohung für Leib und Leben vieler Menschen in unserem Land darstellt. Entsprechende Pläne sind mittlerweile durch diverse Aussagen von Politikerinnen und Politikern der AfD auf allen politischen Ebenen untermauert.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann