
(...) Weitergehende Forderungen, insbesondere nach der Abschaffung des Ehegattenunterhalts, halte ich nicht für gerechtfertigt. Meiner Ansicht nach sind Ehegatten auch nach dem Scheitern der Ehe füreinander verantwortlich, zumindest im gewissen Umfang. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Ehegatte für die Familie seine berufliche Entwicklung zurückgestellt und nunmehr keine oder nur noch eingeschränkt die Möglichkeit hat, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. (...)