Frage an Brigitte Zypries von Dieter P. bezüglich Finanzen
Verehrte Frau Zypries,
ein Finanzamt in Schleswig-Holstein überprüft seit Wochen, ob Zahlungen aus der Familienkasse bei gemeinsamer Versteue- rung zu trennen sind. Beispiel: zahlt ein Partner Zinsen für ein Darlehen des anderen Partners, soll er als Drittzahler behandelt werden, so daß diese Zinszahlungen nicht mit der Erträgen aus dem Engagement verrechnet werden können. Basis dieser Ermittlungen sind jüngere BFH-Urteile, in denen Zahlungen von Verwandten/Vätern (=Drittzahler) nicht steuermindernd geltend gemacht werden können.Wird damit nicht mit steuerlichen Werkzeugen der Familienschutz des Grundgesetzes ausgehebelt?
Gruß Dieter Pütter

