(...) das Zugangserschwerungsgesetz ist durch die von Ihnen zitierten Aussagen keinesfalls ad absurdum geführt. Im Gegenteil ist nämlich gerade auch wegen dieser positiven Erfahrungen mit den Internet-Host-Providern der Grundsatz "Löschen vor Sperren" ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden. Das bedeutet, dass das BKA zunächst auf eine vorrangige Löschung der Inhalte hinwirken muss. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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