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Frage von Wido G. •

Frage an Brigitte Zypries von Wido G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

ich habe grad in der Presse über die "Konferenz gegen Hass im Internet" gelesen. Besser gesagt, über die Pressekonferenz.

Dort ist folgendes zu lesen:

“Allgemein funktioniere die Zusammenarbeit mit den Providern reibungslos”, lobte die Justizministerin. “Würden sie auf verbotenes Material hingewiesen, entfernten sie es sofort von ihren Servern.”

und:

Die Zusammenarbeit mit den Internetanbietern lobte [Stefan Glaser, Chef von jugendschutz.net] ausdrücklich. „Sie funktioniert auch im Ausland sehr gut.“ Wenn ein Provider auf Hass-Inhalte hingewiesen werde, reagiere er in den meisten Fällen und lösche die Seite.

Diese Aussagen stehen Diametral zu den Aussagen, die die große Koalition vor der Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes getätigt hat.

Können Sie mir vielleicht mitteilen, was sich in der Zeit seit Verabschiedung der "Zensur" im Internet geändert hat? Oder sind Sie der Meinung, dass Kinderpornoseiten nicht so schnell aus dem Netz verschwinden wie "Hassseiten"?

Die oben zitierten Aussagen führen das Zugangserschwernisgesetz ad adsurdum.

Mit freundlichen Grüßen

Wido Günther
Ulm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herrr Günther,

das Zugangserschwerungsgesetz ist durch die von Ihnen zitierten Aussagen keinesfalls ad absurdum geführt. Im Gegenteil ist nämlich gerade auch wegen dieser positiven Erfahrungen mit den Internet-Host-Providern der Grundsatz "Löschen vor Sperren" ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden. Das bedeutet, dass das BKA zunächst auf eine vorrangige Löschung der Inhalte hinwirken muss. Wo aber das Löschen am Ende doch nicht oder nicht schnell genug funktioniert, ist das Sperren solcher Seiten ein ergänzendes Instrument im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Angebote in Kommunikationsnetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries