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Frage von Gabi U. •

Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
Ihre Antwort vom 03.07.09 auf meine Frage vom 01.07.09 bezüglich des EU Fahrzeugbriefes und hier der Eigentumsverhältnisse, haben noch eine Frage aufgeworfen um deren Beantwortung ich bitte.
Hier Ihre Antwort (Ausschnitt)
"Wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, bestimmt sich nach normalen zivilrechtlichen Beweismöglichkeiten. Der Besitz des Fahrzeugsbriefs kann hierbei ein Indiz (aber eben nicht ein abschließender Beweis) sein."
Frage: Erhebt demnach das Finanzamt die KFZ Steuer nach Indizien?
Denn einen zivilrechtlichen Beweis des Eigentums hat das FA bisher noch nicht von mir verlangt?

Bitte beantworten Sie mir diese Frage.
MfG Ullmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ullmann,

die Kfz-Steuer knüpft an die Zulassung des Fahrzeugs an, die erforderlich ist, wenn man ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzen will. Wer das Fahrzeug zulässt, muss für dieses Fahrzeug Steuern zahlen. Auf das Eigentum kommt es dabei nicht an, weshalb von Ihnen auch kein Eigentumsnachweis verlangt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries