Frage von Tobias R. • 12.10.2025

Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Sinah Osner
Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
Diese Regel geht auf einen Beschluss der Bauministerkonferenz aus dem Jahr 2022 zurück und wird in fast allen Bundesländern aus Brandschutzgründen angewendet.