Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
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Sinah Osner
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Ein Smartphoneverbot an Grundschulen ist aus meiner Sicht genau der richtige Schritt. Die von Ihnen erwähnte Initiative aus Thüringen begrüße ich ausdrücklich.
Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.