Wie setzen Sie sich für psychotherapeutische Versorgung ein?
Sehr geehrter Herr Rhein,
als niedergelassene Vertragspsychotherapeutin in Frankfurt, wenden ich mich heute mit großer Sorge an Sie.
Ich bitte Sie dringend, sich bei Ihren Beratungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nach der ersten Lesung im Bundestag den Empfehlungen und Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses anzuschließen und sich dafür einzusetzen,
• die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wie bisher nicht zu deckeln,
• die Zuschläge für eine neue Kurzzeittherapie zu erhalten,
• und insgesamt die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu stärken, statt sie zu beschneiden. Das bedeutet auch die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung zu erhalten!!!!
Wir setzen Sie sich für uns niedergelassene Psychotherapeuten ein? Wir setzen Sie sich für die Versorgung unserer Patienten ein?
Mit freundlichen Grüßen
Janika G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihre Sorge nach der beschlossenen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung nachvollziehen. Gleichzeitig war die Reform notwendig, um das Gesundheitswesen zu stabilisieren, es dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu gestalten. Mir ist bewusst, dass uns die Neuordnung in allen Bereichen des Gesundheitswesens viel abverlangt, ein weiterer Anstieg der Krankenkassenbeiträge wäre in der aktuellen Wirtschaftslage jedoch falsch gewesen. Mit der Reform halten wir die Beiträge für die gesetzliche Kranversicherung für Millionen Menschen und auch für die Arbeitgeberseite stabil.
Hessen hat sich in Berlin für die Psychotherapie eingesetzt. Sie ist ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung und für viele Menschen unverzichtbar – gerade vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen psychischer Erkrankungen und der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Gesundheitsministerin Diana Stolz hat sich im Gesundheitsausschuss deshalb dafür stark gemacht, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen weiterhin verlässlich zu gewährleisten.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass psychotherapeutische Leistungen, die bisher außerhalb der Budgets vergütet wurden, künftig zum überwiegenden Teil in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden. Hintergrund ist auch hier, die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Zugleich wurden im parlamentarischen Verfahren wichtige Regelungen ergänzt, um Risiken für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen möglichst gering zu halten.
So ist vorgesehen, dass bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen bis zu ihrem Abschluss weiterhin ohne Abzüge vergütet werden. Damit ist sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten, die sich bereits in Therapie befinden, diese verlässlich fortführen können.
Außerdem wurde in einer begleitenden Entschließung festgehalten, dass für besonders schutzbedürftige Bereiche der psychotherapeutischen Versorgung geeignete Regelungen entwickelt werden sollen. Dazu gehören insbesondere Ausnahmen von der Budgetierung für bestimmte Versorgungsbereiche sowie die Entwicklung einer Dringlichkeitsregelung. Ziel ist, dass Menschen bei dringendem Bedarf weiterhin zeitnah Zugang zu notwendiger psychotherapeutischer Behandlung erhalten.
Aus Sicht der Hessischen Landesregierung gehen diese Nachbesserungen nicht in allen Punkten so weit, wie es fachlich wünschenswert wäre. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, den Kreis der von Einschränkungen ausgenommenen Leistungen weiter zu fassen und die Vergütungsregelungen stärker abzusichern.
Entscheidend ist nun, dass die angekündigten Verbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung zügig und verlässlich umgesetzt werden. Hessen wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit psychisch erkrankte Menschen auch künftig einen angemessenen und rechtzeitigen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein

