Frage von Salomon S. • 30.04.2024

Antwort von Bodo Ramelow Die Linke • 02.05.2024
Ein Blick in unser Grundgesetz hilft. Religionsfreiheit heißt übersetzt nicht „frei von Religion", sondern frei von Staatlichem Eingriff und Repression.
Foto: Thüringer Staatskanzlei (TSK)
Ein Blick in unser Grundgesetz hilft. Religionsfreiheit heißt übersetzt nicht „frei von Religion", sondern frei von Staatlichem Eingriff und Repression.
Aber klar!
Aber klar!
Ein Fall für den Bürgerbeauftragten
Fall für den Bürgerbeauftragten
Was heißt hier wettbewerbsfähig?