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Bodo Ramelow
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Frage von Britta B. •

sehr geehrter herr ramelow, darf ich, psych. psychotherapeutin in erfurt, sie von herzen bitten, sich für die rücknahme der mich betreffenden honorarkürzung einzusetzen??

Am 11. März 2026 tagte der Bewertungsausschuss. Die Vertreter*innen des GKV-SV brachten einen Beschlussantrag ein, der die zuvor kolportierte Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 % zur Folge gehabt hätte. Die KBV modifizierte die bisherige Berechnungssystematik und konnte eine Beibehaltung der Vergütung auf dem Niveau des ersten Quartals 2026 engagiert begründen.

Kein Beschlussantrag fand die notwendige Mehrheit im Bewertungsausschuss. Der erweiterte Bewertungsausschuss mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern (3 KBV, 3 GKV-SV und 3 Stimmen der Unparteiischen) wurde angerufen. Der unparteiische Vorsitzende unterbreitete den Vorschlag einer Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1.4.2026. Diesem Vorschlag verhalfen die Stimmen der Krankenkassen zu einer notwendigen Mehrheit von insgesamt 5 Stimmen. Mit dieser fatalen Entscheidung wird faktisch die Orientierungswertsteigerung für 2026 in Höhe von 2,8 % zurückgenommen.

fatal!

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Antwort von Die Linke

Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr engagiertes Eintreten für die Belange der psychotherapeutischen Versorgung. Ihre Schilderung der Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses erfüllt auch mich mit großer Sorge. Die beschlossene Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen ist aus meiner Sicht ein falsches Signal. Gerade in Zeiten wachsender psychischer Belastungen in der Bevölkerung braucht es eine verlässliche und angemessen finanzierte Versorgung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge, der nicht durch Honorarkürzungen entwertet werden darf.

Als Linke setzen wir uns seit jeher für eine solidarische und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ein. Eine faire Vergütung aller im Gesundheitswesen Tätigen ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Entscheidungen, die faktisch die Orientierungswertsteigerung wieder zurücknehmen, gefährden langfristig die Sicherstellung der Versorgung, insbesondere im ambulanten Bereich und in strukturschwächeren Regionen wie Thüringen. Gerne greife ich Ihr Anliegen auf und werde die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses aktiv begleiten. Wir werden die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen öffentlich und parlamentarisch thematisieren und uns weiterhin für eine nachhaltige Stärkung der Versorgung einsetzen.

 

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