Könnte sich die Unzufriedenheit mit etablierten Parteien in Thüringen mit der Zustimmung für die AfD durch die Benachteiligung von Mehrheiten gegenüber privilegiert vertretenen Minderheiten erklären?
Könnte ein Verhältnis von 3 Direktmandate zu 12 Listenplätzen der „Linken“ im Bundestag nachweisbar ein Vorteil für Minderheiten, ein Nachteil von Mehrheiten gewesen sein? Sind Zweitstimmen somit gerecht?
Bei der Bundestagswahl 2021 zogen 3 mal jeweils 12 Kandidaten der Landesliste der „Linken“ bei nicht ausreichenden 4,9 % der Zweitstimmen in den Bundestag ein. 3 Direktmandate der Linken im Bundestag haben exakt 36 zusätzliche Repräsentanten, also auch „Quereinsteiger“ aus der Landesliste als MdB etabliert.
Darunter später austretenden Fraktionsmitglieder um Sahra Wagenknecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_Sahra_Wagenknecht#Wahlen
https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Linke#Wahlen
Stimmen auf bestimmte Kandidaten einer Landesliste gezielt zu verteilen, wird Kumulieren und Panaschieren genannt, kann die Reihenfolge verändern.
Im Gegensatz zu Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden können die Wähler über die Kandidaten mit Zweitstimme meist nur in Gänze abstimmen.

