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Bodo Ramelow
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Frage von Werner F. •

Betrifft die geplante Bürgergeldreform nicht alle Leistungsbezieher gleichermaßen – also auch Grundsicherung und Sozialhilfe – und nicht nur sogenannte „schwarze Schafe“?

Sehr geehrter Herr Ramelow,

Schon jetzt ist beschlossen, dass der Regelbedarf 2026 trotz anhaltender Inflation nicht steigt. Das betrifft Bürgergeldempfänger, Bezieher von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfeempfänger gleichermaßen – ohne Unterschied.

Ich frage mich, ob die Reform tatsächlich gerecht ist, wenn sie alle betrifft, aber politisch mit „einzelnen schwarzen Schafen“ begründet wird.

Arbeit lohnt sich in Deutschland bereits heute: Wer Vollzeit arbeitet, hat immer mehr als Bürgergeldempfänger. Bei geringen Einkommen helfen Wohngeld, Kinderzuschlag und ergänzendes Bürgergeld. Zusätzlich werden monatlich Rentenbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (mind. etwa 400 €) gezahlt – ein zentraler Vorteil, den Bürgergeldbeziehende nicht haben.

Seit 2011 werden für Bürgergeld- bzw. Hartz-IV-Bezieher keine Rentenbeiträge mehr entrichtet.

Ist die Reform vor diesem Hintergrund wirklich sozial gerecht und sachlich begründet?

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