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Frage von Michael W. •

Frage an Bodo Ramelow von Michael W. bezüglich Umwelt

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat vor Jahrzehnten die Trennung von Staat und Kirche aus der Weimarer Verfassung übernommen. Dennoch üben kirchliche Organisationen bis heute großen Einfluss auf staatliche Belange aus, nehmen dabei staatliche Finanzen in Anspruch, genießen Ausnahmeprivilegien vom allgemeingültigen Rechtssystem usw.

Welche Position sollte eine von Ihnen geführte Landesregierung in dieser Frage beim Bund vertreten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Frage. DIE LINKE ist für eine Trennung von Kirche und Staat. Das bedeutet nicht, dass wir den kulturellen und sozialen Mehrwert von Religion, Kirchen und kirchlichen Organisationen für unsere Gesellschaft oder gar die wichtige Rolle von Religionsgemeinschaften in den globalen Friedensbewegungen geringschätzen. Vielmehr betrachten wir hier die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften als außergewöhnlich wichtige Partnerinnen und Partner im Kampf um eine gerechtere und friedlichere Welt. Ich fand es deshalb auch sehr schön, dass sich vor drei Tagen, am 9. September, der Parteivorstand der LINKEN und das Zentralkomitee der Katholiken zu einem ersten Gespräch zusammengefunden haben. Ich selbst habe daran teilgenommen und diesen ersten Austausch als sehr fruchtbar wahrgenommen.

Es gibt aber auch Themen, die wir kontrovers mit den Kirchen diskutieren müssen. Dazu zählt insbesondere das kirchliche Arbeitsrecht. Wenn beispielsweise im Pflegebereich kirchliche Träger als normale Wettbewerber auftreten, dann halte ich es für falsch, wenn sie das kirchliche Arbeitsrecht benutzen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Niedriglöhnen zu beschäftigen oder von der Betriebsratswahl ausschließen. Das gleiche Problem sehe ich beim Streikverbot. Deswegen unterstützen wir die Initiativen unserer Bundestagsfraktion diese Schieflage zu korrigieren.

DIE LINKE engagiert sich zudem für eine Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen, wie es das Grundgesetz als Auftrag vorgibt. Hierzu hat unsere Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislatur einen Antrag als Diskussionseinstieg formuliert.

In unserem Landtagswahlprogramm heißt es zu diesen Punkten deshalb auch konkret: „Das besondere Kirchenarbeitsrecht halten wir für nicht mehr zeitgemäß und werden entsprechende bundespolitische Initiativen zur Gleichstellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht unterstützen. Dies gilt auch für Bemühungen zur Ablösung der Kirchenstaatsleistungen.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bodo Ramelow

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