Wie können Sie die GKV Reform verantworten?
Sehr geehrter Herr Simon,
durch die GKV Reform wird die Psychotherapeutische Versorgung für gesetzlich versicherte von einer ohnehin schon prekären Situation in eine desaströse Situation gebracht.
Dabei sind doch gerade Mal 1% der Kassenleistungen Psychotherapie
Die Psychotherapie macht Menschen arbeits-und funktionsfähig. Sie rettet Leben. PsychotherapeutInnen arbeiten sich einen Ar*** ab, um ihren Beruf überhaupt machen zu können und werden eh schon schlechter als ÄrztInnen bezahlt. Wobei doch längst klar ist, dass eine psychische Erkrankung GENAUSO ernst zu nehmen ist, wie ein gebrochenes Bein. Obendrauf die strukturelle Benachteiligung von gesetzlich Versicherten. In meinen Augen eine durch und durch ideologische Entscheidung "die sollen sich nicht so anstellen". Nur Leute die augenscheinlich psychisch krank sind und/oder Geld haben sollen versorgt werden? Menschen die Jahre in ihre Ausbildung gesteckt haben sollen jetzt das Handtuch schmeißen? Das ist 0% Zukunft, 100% Rückschlag.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre über das Portal abgeordnetenwatch.de eingereichte Nachricht und Ihre offenen Worte. Ich kann gut nachvollziehen, dass die beschlossenen Änderungen bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Sorgen und auch Verunsicherung ausgelöst haben.
Ich möchte dabei eines klarstellen: Psychische Erkrankungen sind genauso ernst zu nehmen wie körperliche Erkrankungen. Psychotherapie hilft Menschen, ihren Alltag wieder zu bewältigen, arbeitsfähig zu bleiben oder zu werden, und sie kann in schweren Krisen Leben retten. Es ist daher weder mein Ziel noch meine Haltung, psychische Erkrankungen zu verharmlosen oder Menschen den Zugang zu einer notwendigen Behandlung zu erschweren.
Die psychotherapeutische Versorgung war bereits vor der Reform vielerorts angespannt. Lange Wartezeiten, fehlende Therapieplätze und eine besonders schwierige Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sind reale Probleme. Gerade deshalb nehme ich die Sorge ernst, dass finanzielle Veränderungen diese Situation zusätzlich verschärfen könnten.
Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Um weitere deutliche Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber zu vermeiden, werden alle Leistungsbereiche in eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Das betrifft auch die psychotherapeutische Versorgung.
Mit dem Gesetz wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Dabei soll das bisherige Finanzvolumen für die Psychotherapie erhalten bleiben und davor geschützt werden, für andere Versorgungsbereiche verwendet zu werden.
Richtig ist aber auch, dass die bisherige gesetzliche Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Vergütung entfällt. Genau dieser Punkt ist von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deutlich kritisiert worden. Die Sorge, dass sich dies negativ auf die Vergütung, die wirtschaftliche Planbarkeit von Praxen und damit auf das Therapieangebot auswirken könnte, darf nicht einfach beiseitegeschoben werden.
Daher hat der Gesundheitsausschuss die Bundesregierung aufgefordert, nach der Sommerpause weitere Regelungen vorzulegen. Diese sollen die Fortführung bereits begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus sichern. Außerdem sollen Ausnahmen von der Gesamtvergütung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie, für schwer psychisch erkrankte Versicherte sowie für dringliche Fälle geschaffen werden. Für diese Bereiche soll eine extrabudgetäre Vergütung ermöglicht werden.
Ich teile ausdrücklich nicht die Haltung, Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten sich „nicht so anstellen“. Eine solche Sichtweise wäre fachlich falsch und menschlich nicht akzeptabel. Ebenso wenig darf psychotherapeutische Behandlung davon abhängen, ob jemand privat versichert ist oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
Für mich bleibt entscheidend, dass die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung geht. Die Auswirkungen der beschlossenen Änderungen müssen deshalb genau beobachtet und die angekündigten Schutzregelungen zügig umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Simon

