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Björn Simon
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Frage von Thomas S. •

Inwieweit kann die Umsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV erfolgen, kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden?

Guten Tag Herr Simon.

im 1. Quartal 2022 nutzte ich in Hessen die Buslinie OF 92 (Linienverlauf Dreieich-Offenthal nach Neu-Isenburg Bahnhof) in ca 130 Fällen.. Bei fast jeder Fahrt gab es seitens einiger Fahrgäste Verstöße gegen die vorgeschriebene Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes. Ich habe lange Zeit versucht durch neutral versuchtes Ansprechen der keine Maske tragenden Personen diese auf die Einhaltung dieser Pflicht zu weisen, ohne wirklichen Erfolg. In Folge kam es am 07.04.2022 zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Busfahrer dieser Linie und meiner Person, die einen Polizeieinsatz erforderlich machte, Obwohl ich die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach, die Geschäftsführung des RMV und den Bürgermeister der Stadt Dreieich informierte und diese danach mehrfach an die benannte Problematik erinnerte wird weiter auf den Linien OF 91 und 92 (und nicht nur da) gegen die Maskentragepflicht verstoßen. Ich sehe hier die Politik gefordert.

Viele Grüße Thomas S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre weitere über das Portal abgeordnetenwach.de gestellte Frage und Ihr weiterhin bestehendes Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg eine Antwort zukommen. 

Im Bundesland Hessen gibt es in der Tat nach wie vor eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Sie gilt dementsprechend in Bussen und Bahnen. An Straßenbahnhaltestellen, auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen wird das Tragen einer Maske meines Wissens empfohlen, wenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Ich halte die Maskenpflicht im ÖPNV für wichtig und bin der Meinung, dass es aktuell noch immer wichtig ist, sich und andere zu schützen. 

Allerdings gilt es gleichzeitig zu betonen, dass für die Umsetzung und auch für mögliche Kontrollen oder Sanktionen nicht der Bund, sondern vielmehr die Bundesländer und die jeweiligen Behörden vor Ort in den Kommunen zuständig sind.

Gerne biete ich Ihnen bei Rückfragen oder zu anderen Themen auch heute wieder einen ausführlichen Austausch in meiner regelmäßigen Bürgersprechstunde an. Hier bin ich für die Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Kreis Offenbach immer unmittelbar ansprechbar und erreichbar. Sie können mich hierzu gerne jederzeit unter der E-Mail-Adresse bjoern.simon@bundestag.de kontaktieren. Leider haben Sie dieses Angebot bisher noch nie aufgegriffen.

Herzliche Grüße

Björn Simon

 

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