Werden Sie im Europäischen Parlament und auf Ihren Online-Präsenzen gegenüber den Opfern von Gruppenvergewaltigungen und deren Angehörigen um Entschuldigung für Ihre Behauptung bitten?
Sehr geehrte Frau Sippel,
am 10.02.2026 bezogen Sie sich im Europäischen Parlament auf die Rede von Christine Anderson, in der es im Kontext von Migration um alltägliche Gruppenvergewaltigungen in Deutschland ging. Sie behaupteten, dass es keine Gruppenvergewaltigungen gebe
(https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/plenary-session_20260210-0900-PLENARY, ab 19:50:15).
Eine PKS-Sonderauswertung weist für Deutschland 788 Fälle (2024) von Gruppenvergewaltigungen aus – im Schnitt zwei pro Tag, mit 51 % nichtdeutscher Tatverdächtiger (https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101054.pdf). Bezogen auf den Bevölkerungsanteil sind nichtdeutsche Tatverdächtige 3,4‑fach überrepräsentiert.
Auch wenn Gruppenvergewaltigung kein feststehender juristischer Begriff ist, widersprechen die Daten Ihrer Behauptung. Werden Sie im Europäischen Parlament und auf Ihren Online-Präsenzen gegenüber den Opfern von Gruppenvergewaltigungen und deren Angehörigen um Entschuldigung bitten?
Viele Grüße

