Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
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