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Birgit Butter
CDU
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Frage von Philipp H. •

Warum findet der DQR im öffentlichen Dienst keine Betrachtung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der sich abzeichnenden Personalengpässe im öffentlichen Dienst möchte ich auf die bislang unzureichende Berücksichtigung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und die Rolle beruflicher Weiterbildungen in der Personalentwicklung aufmerksam machen.

Der DQR ist ein wichtiges Instrument zur Vergleichbarkeit und Transparenz von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Allerdings wird er im öffentlichen Dienst – insbesondere in Niedersachsen – bisher kaum systematisch genutzt. Weder bei der Eingruppierung noch bei der strategischen Personalplanung spielt der DQR aktuell eine nennenswerte Rolle. Dabei zeigt die Prognose: Bis zum Jahr 2030 werden bundesweit rund 276.000 Verwaltungsangestellte fehlen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche berufliche Qualifikationen – wie etwa den Fachwirt (DQR-Niveau 6) –, die einem Bachelorabschluss gleichwertig sind, aber im öffentlichen Dienst häufig nicht entsprechend anerkannt oder genutzt werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Anfrage, gerne gebe ich Ihnen in Bezug auf die von Ihnen gestellte Frage eine Antwort.

Sie sprechen mit Ihrer Anmerkung ein wichtiges Thema an, das sowohl aus politischer wie auch aus juristischer Perspektive erhebliche Relevanz besitzt – insbesondere im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes unter den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) dient seit 2013 der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und stellt berufliche und akademische Qualifikationen auf gleicher Niveaustufe dar. Trotz dieser Zielsetzung findet der DQR bislang keine systematische Berücksichtigung im Beamten- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Die Eingruppierung erfolgt dort weiterhin primär auf Basis formaler, meist akademischer Abschlüsse.

Die Gründe hierfür liegen insbesondere in:

1. der tarifrechtlichen Fokussierung auf akademische Laufbahnen,
2. dem Fehlen einer gesetzlichen Verankerung des DQR in beamten- und tarifrechtlichen Regelwerken,
3. sowie politischer Zurückhaltung bei der praktischen Gleichstellung beruflicher Qualifikationen.

Dies führt zu strukturellen Nachteilen für beruflich Qualifizierte, obwohl deren Abschlüsse häufig dem Bachelor- oder Masterniveau entsprechen. Eine stärkere Anerkennung des DQR – etwa durch Reformen in Laufbahn- und Entgeltordnungen sowie die Entwicklung von Anerkennungsverfahren – wird als notwendig erachtet, um Fachkräftepotenziale besser zu nutzen, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und dem demografischen Wandel wirksam zu begegnen.

Freundliche Grüße,

i.A. A.Behrends

Wiss. Mitarbeiterin

Wahlkreisbüro Birgit Butter, MdL

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