(...) ALLE Anträge zur Aufhebung der Abgeordnetenimmunität gegenüber Parlamentariern habe ich in den letzten gut 15 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Bundestag ausnahmslos unterstützt – insofern selbstverständlich auch diese. Für mich ist ganz klar: wenn es – wie in den von Ihnen angesprochenen Fällen - zu eindeutig volksverhetzenden Aussagen kommt, müssen die Strafverfolgungsbehörden schnell und ungehindert ermitteln. Das müssen sie zwar grundsätzlich tun – aber bei Abgeordneten, die sich dann offensichtlich mit öffentlichen Äußerungen NICHT auf dem Boden unseres Grundgesetzes befinden, halte ich das Ermittlungsinteresse im Sinne unseres Rechtsstaates für besonders dringlich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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