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Bettina Hagedorn
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Frage von Eike W. •

Frage an Bettina Hagedorn von Eike W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

in der vergangenen Woche einigten sich die Fraktionen der Schleswig-Holsteinischen Regierungskoalition, vertreten durch Herrn Stegner und Herrn Wahdepul, gemäß lokaler Presseberichterstattung auf eine Anhebung des Familienzuschlages für kinderreiche Beamtenfamilien - ich vermute in Anlehnung an die auf Bundesebene getroffene Regelung.

Der Presse war leider nicht zu entnehmen um bzw. auf welche Beträge die Zuschläge ab dem dritten Kind erhöht werden sollen und ab wann mit der Erhöhung zu rechnen ist.

Diesbezüglich erbitte ich Auskunft.

Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Eike Willmer

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Sehr geehrte Frau Willmer,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 30. November 2008 über die Erhöhung des Familienzuschlages für Landesbeamte in Schleswig-Holstein. Da dies grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fällt, bin ich normalerweise die falsche Ansprechpartnerin. Ich möchte Ihnen aber gerne alle Informationen zur Verfügung stellen, die ich in Erfahrung bringen konnte.

Am 10. Dezember hat der Landtag Schleswig Holstein per Gesetz die Erhöhung des Familienzuschlages beschlossen.

Der Familienzuschlag (nach § 40 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 für das dritte und jedes weitere Kind jeweils um 50 Euro erhöht. Das bedeutet, dass sich der Familienzuschlag im nächsten Jahr für jedes dritte und weitere Kind auf jeweils von 237,27 € auf 287,27 € pro Monat erhöht, wodurch kinderreiche Familien weiter unterstützt werden sollen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen Ihre Frage beantworten konnte und wünsche Ihnen angenehme Feiertage und alles Gute für 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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Sehr geehrter Herr Klettke,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs. Die Höhe und Art der Rundfunkgebühren wird in Deutschland in dem aktuellen Rundfunkstaatsvertrag von den 16 Bundesländern festgelegt. Auch die Frage, ob internetfähige PCs gebührenpflichtig sind oder nicht, fällt somit in die Kompetenz der Bundesländer. Als Mitglied des Bundestages habe ich daher keine direkten Einflussmöglichkeiten.

Die GEZ besteht weiterhin auf der Gebühr für internetfähige PCs. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verwaltungsgerichte Braunschweig (Aktenzeichen 4 A 149/07), Koblenz (AZ 1 K496/08.KO) und Münster (AZ 7 K 1473/07) in der Frage im Sinne der Nutzer von internetfähigen PCs entschieden und eine Gebühr auf die PCs für rechtswidrig erklärt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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