Bundestagskandidat Bernhard Loos
Bernhard Loos
CSU
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Frage von Carlo P. •

Frage an Bernhard Loos von Carlo P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Loos,

marktgerechte Mieten in München sind ein ganz sensibles Thema. Ich möchte Sie auf sog. Indexmietverträge hinweisen, die üblicherweise an die Teuerung eines Index (bspw. Verbraucherindex) gekoppelt sind. Was gedenken Sie bei anziehender Inflation in diesem Sachverhalt zu tun. Auf Grund des Zinses-Zins-Effekts werden die Mieten jeglichen evtl. vorhanden Lohnerhöhungen davon galoppieren.
Ich freue mich, wenn Sie sich zu diesem Sachverhalt positionieren. Vielen Dank.

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Petruscke,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Indexmietverträge sind nach geltendem Recht zulässig (§ 557b BGB) und koppeln die Mietpreisentwicklung an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Es liegt in der individuellen Vertragsfreiheit, eine solche Art von Mietvertrag abschließen. Ich sehe keine starken Inflationstendenzen in Deutschland. Aktuell lag der VPI im April um +2,0 % über dem Vorjahresmonat. Im Jahr 2020 lag der Wert bei +0,5% und bezogen auf 2015 bei +5,8%. Daher sehe ich auch keine Notwendigkeit für eine Änderung der aktuellen Rechtslage bei Indexmietverträgen.

Einen Mietendeckel, wie er vom Land Berlin beschlossen wurde, hat dort zu einem Einbruch der Anzahl der zur Vermietung zur Verfügung stehenden Wohnungen geführt, hatte einen Einbruch beim Neubau von Mietwohnungen und insbesondere die Wohnungsbaugenossenschaften haben beklagt, dass weder Investitionen in bestehende Wohnanlagen noch der Bau neuer Wohnungen damit finanzierbar wären.

Aus meiner Sicht brauchen wir in den großstädtischen Ballungsräumen auch aufgrund des dortigen Bevölkerungswachstums vor allem den Neubau von Wohnungen. Dem dient auch das erst vor kurzem verabschiedete BaulandmobilisierungsGesetz.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Loos, MdB

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