
(...) Ich neige allerdings grundsätzlich zu der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht durch die EU geregelt werden sollte sondern gemäß des Subsidiaritätsprinzips durch die jeweiligen Mitgliedsstaaten. In einer Gesellschaft mit weitverbreiteten mafiösen Strukturen oder besonderem Risiko terroristischer Anschläge kann die Vorratsdatenspeicherung anders beurteilt werden als in einer Gesellschaft mit einem hohen Maß an innerer Sicherheit. (...)