Bernd Lucke
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Frage von Kevin P. •

Frage an Bernd Lucke von Kevin P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lucke,

der Europäische Gerichtshof hat am 8. April die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, weil sie unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta ist.

Ich betrachte diese Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen ebenfalls als große Gefahr für die Grundrechte und für die politische Freiheit der Menschen in unseren rechtsstaatlichen Demokratien. Für mich stellt diese und jede andere Form anlassloser Überwachung von Menschen einen direkten Angriff auf die freiheitliche Demokratie als solche dar. Darüber hinaus gibt es bisher keinen Hinweis, dass die Vorratsdatenspeicherung sich überhaupt positiv auf die Strafverfolgung auswirkt.

Daher erlauben Sie mir bitte zwei Fragen an Sie persönlich als Kandidat aus Niedersachsen zum Europäischen Parlament:

1. Würden Sie Ihre Stimme einsetzen, um gegen eine neue EU-Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten zu stimmen?

2. Würden Sie einer EU-Richtlinie zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedstaaten zustimmen?

Vielen Dank vorab, Gruß
Kevin Price
Osnabrück

Bernd Lucke
Antwort von
LKR

Sehr geehrter Herr Price,

die Alternative für Deutschland fordert, die anlasslosen, unkontrollierbaren oder das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzenden Überwachungsmaßnahmen einzustellen. Dazu gehört auch die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung.

Wenn eine neue EU-Richtlinie über eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten zur Abstimmung steht, die vorsieht, dass ohne begründeten Anlass und ohne wirksamen Kontrollmechanismus Daten gespeichert werden, dann sehe ich die Verhältnismäßigkeit verletzt und werde konsequenterweise einer solchen Richtlinie meine Zustimmung versagen.

Ich neige allerdings grundsätzlich zu der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht durch die EU geregelt werden sollte sondern gemäß des Subsidiaritätsprinzips durch die jeweiligen Mitgliedsstaaten. In einer Gesellschaft mit weitverbreiteten mafiösen Strukturen oder besonderem Risiko terroristischer Anschläge kann die Vorratsdatenspeicherung anders beurteilt werden als in einer Gesellschaft mit einem hohen Maß an innerer Sicherheit. Deshalb widerstrebt mir ein durch die EU angeordnetes Verbot.