Bernd Krückel MdL
Bernd Krückel
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Frage von Beyza D. •

Können Beamtinnen und Beamte auf Probe die pauschale Beihilfe noch wählen?

Sehr geehrter Herr Krückel,

ich beginne zum 01.09.2026 als Beamtin auf Widerruf und möchte während meines dualen Studiums zunächst freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben. Nach meinem Verständnis soll die geplante pauschale Beihilfe in NRW nur für neu verbeamtete Personen gelten. Falls sie erst nach meiner Ernennung eingeführt wird: Hätte ich bei der späteren Ernennung zur Beamtin auf Probe noch die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe zu wählen, oder wäre dies ausgeschlossen? Außerdem würde mich interessieren, warum die Wahlmöglichkeit nicht auch für Bestandsbeamtinnen und -beamte vorgesehen ist. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte tragen ihre Krankenversicherungsbeiträge häufig vollständig selbst. Wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund der amtsangemessenen Alimentation? Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist wegen der schwierigen Versetzungsverfahren und familiären Bindungen für viele keine realistische Option.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Bernd Krückel MdL
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und für die sehr konkrete Schilderung Ihrer Situation zum Beginn Ihres dualen Studiums. Dass freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte ohne Arbeitgeberzuschuss den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen müssen und dabei erhebliche monatliche Belastungen entstehen, ist eine ernste finanzielle Härte. Solche Rückmeldungen erreichen mich auch aus meinem Kreis Heinsberg und ich nehme sie sehr ernst.

Zur Einordnung möchte ich offen mit Ihnen sein. Die pauschale Beihilfe wurde 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart und wurde von der Landesregierung im Rahmen der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst geprüft, deren Maßnahmen nun vorliegen. Nach dem aktuellen Stand der Beratungen ist die pauschale Beihilfe im nun vorliegenden Gesetzespaket der Landesregierung nicht enthalten. Ob sich das im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändert, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht versprechen. Eine Wahlmöglichkeit, wie Sie sie beschreiben, besteht damit derzeit weder bei der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf noch bei einer späteren Ernennung zur Beamtin auf Probe.

Der Koalitionsvertrag sah die pauschale Beihilfe von Beginn an nur für künftig neu eingestellte Beamtinnen und Beamte vor, nicht rückwirkend für bereits im Dienst stehende Kolleginnen und Kollegen. Hintergrund ist, dass ein Wahlrecht für den gesamten Bestand dauerhafte und im Umfang schwer kalkulierbare Belastungen des Landeshaushalts nach sich zöge. Selbst bei einer Einführung wäre die Wirkung für Bestandsbeamtinnen und -beamte damit voraussichtlich begrenzt geblieben.

Der Gesetzentwurf sieht an anderer Stelle jedoch eine neue Ermächtigung für das Finanzministerium vor, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen in besonderen Härtefällen zu regeln. Die genauen Voraussetzungen legt das Ministerium in einer eigenen Verordnung fest. Diese Regelung ist nicht an den Zeitpunkt der Einstellung geknüpft.

Ich bedauere, dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf zu einer pauschalen Beihilferegelung vorgelegt hat. Allerdings weiß ich um die herausfordernde Lage, in denen die Ministerinnen und Minister sich derzeit befinden. Das Land steht angesichts der angespannten Wirtschaftslage vor erheblichen Herausforderungen. Dies hat für uns in NRW Kürzungen in vielen Ressorts notwendig gemacht, um unsere Ausgaben nicht mit neuen Schulden finanzieren zu müssen. Neue dauerhafte Belastungen des Landeshaushalts müssen derzeit besonders sorgfältig geprüft werden, was auch die Beratungen zur pauschalen Beihilfe verzögert hat.

Der Landtag wird die Modernisierungsmaßnahmen im Beamtenrecht in den kommenden Monaten intensiv beraten und ich werde mich dafür einsetzen, dass die Situation freiwillig gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter dabei nicht aus dem Blick gerät. Für Ihren Start in den Landesdienst wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Krückel MdL

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