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Bernd Krückel
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Frage von Beyza D. •

Können Beamtinnen und Beamte auf Probe die pauschale Beihilfe noch wählen?

Sehr geehrter Herr Krückel,

ich beginne zum 01.09.2026 als Beamtin auf Widerruf und möchte während meines dualen Studiums zunächst freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben. Nach meinem Verständnis soll die geplante pauschale Beihilfe in NRW nur für neu verbeamtete Personen gelten. Falls sie erst nach meiner Ernennung eingeführt wird: Hätte ich bei der späteren Ernennung zur Beamtin auf Probe noch die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe zu wählen, oder wäre dies ausgeschlossen? Außerdem würde mich interessieren, warum die Wahlmöglichkeit nicht auch für Bestandsbeamtinnen und -beamte vorgesehen ist. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte tragen ihre Krankenversicherungsbeiträge häufig vollständig selbst. Wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund der amtsangemessenen Alimentation? Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist wegen der schwierigen Versetzungsverfahren und familiären Bindungen für viele keine realistische Option.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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