(...) Videoaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen halte ich zu Recht für unzulässig. Videoaufzeichnungen würden, insbesondere für Zeugen, ein Ausmaß an Öffentlichkeit herstellen, die ihre Privatsphäre in unzulässiger Art und Weise verletzt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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