(...) Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde zudem zu einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes führen. Haushalte mit demselben Haushaltseinkommen würden durch den Progressionstarif mit unterschiedlichen Steuerlasten belegt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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