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Beatrix von Storch
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Frage von Heike R. •

Wann endlich startet der Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre Scholz/Warburg

Sehr geehrte Frau von Storch,
bereits am 20.04.23 wurde der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz/Warburg im Bundestag debattiert und wie üblich zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.,
1. Existiert ein vom Sekretariat des Geschäftsordnungsausschusses erstelltes Gutachten mit dem Schluss, dass die von der SPD angeführten rechtlichen Bedenken unbegründet sind ?
2. Wann nimmt der Untersuchungsausschuß, im demokratischen Sinne von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, endlich seine Arbeit auf?
Setzen Sie sich, für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit und für einen Ausschußbeginn noch vor der Sommerpause ein?
3. Sollten Wähler:innen erfahren, ob die Vorwürfe gegen Scholz berechtigt oder unberechtigt sind und ob vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden?

Heike R.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich einen Blick auf folgende Seite empfehlen:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-geschaeftsordnung-anhoerung-952498

Dort befinden sich der ursprüngliche Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 20/6420), die über zweistündige öffentliche Anhörung vom 22.06.23 und die sechs schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen.

Um konkret auf die Fragen Bezug zu nehmen: Das "Sekretariat des Geschäftsordnungsausschusses" ist Teil der Bundestagsverwaltung und sollte neutral sein. Daher wäre es erstaunlich, wenn dieses ein "Gutachten mit dem Schluss, dass die von der SPD angeführten rechtlichen Bedenken unbegründet sind" erstellt hätte. 

Falls die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zum Einsetzungsantrag gemeint ist, verweise ich auf den obigen Link.  

Am Donnerstag, den 6. Juli 2023, steht die 2./3. Lesung im Plenum für ca. 10.45 Uhr auf der Tagesordnung.  Dass es vor der parlamentarischen Sommerpause noch zu einer konstituierenden Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses kommt, ist unwahrscheinlich, zumal laut Medienberichten immer noch keine Einigung zwischen Ampel, insbesondere SPD, und Union in Aussicht ist. 

(https://www.sueddeutsche.de/politik/cum-ex-untersuchungsausschuss-scholz-warburg-1.5967300 oder

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cum-ex-olaf-scholz-untersuchungsausschuss-wird-wohl-fall-fuer-verfassungsgericht-a-83b6afcd-5627-4962-bf2c-a23219e9eb61).

Wir setzen uns selbstverständlich einerseits für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit sowie andererseits für eine Einsetzung noch in dieser Woche ein, da dann die Sommerpause für die involvierten Behörden genutzt werden könnte, um die sogenannten Beweismaterialien, die Unterlagen mit denen die Aufklärungsarbeit in erster Linie erfolgt, zusammenzustellen und dem Deutschen Bundestag zu übermitteln. Anderenfalls verzögert sich die Beweisaufnahme mit Zeugenvernahmen sicher bis in den Oktober/November. Sollte es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, ist der Beginn unkalkulierbar bis in das Jahr 2024 verschoben.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch und Team 

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