Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan B. •

Wieso bekomme ich als Ölheizer keine Unterstützung und muss gleichzeitig dem Villenbesitzer, etwas platt ausgedrückt, die Heizung für Riesenflächen und den Pool über meine Steuern mitfinanzieren?

Meine Frage ist wohl klar! Die Härtefall-Regelung bei Ölheizung nutzt mir nichts. Und wieso führt man die Härtefall-Regelung nicht für alle ein, das wäre fair und würde den wirklich Hilfsbedürftigen helfen? Momentan lässt man ganze Bevölkerungsgruppen bei der Hilfe außen vor und lässt sie die anderen Gruppen über die Steuern mitfinanzieren, das ist nett ausgedrückt nur noch unsozial! Falls Sie diesem Gesetz so zustimmen, ohne zumindest eine rationale Erklärung für diese Ungerechtigkeit zu geben, ist die Politik der Koalition nicht mehr vertretbar.

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die massiv gestiegenen Energiepreise treiben uns aktuell alle um. Um den unnötigen Verbrauch von Energie zu vermeiden, wurden bereits viele Maßnahmen ergriffen, darunter die neue Energieeinsparverordnung: Bereits seit September 2022 ist z.B. das Beheizen von privaten Pools (mit Energie aus Strom oder Gas) zeitlich befristet verboten.

Auch wenn Energiesparen ein sehr wichtiger Aspekt ist, haben alle Menschen einen Grundverbrauch. Hier ist es mir wichtig, dass Menschen, insbesondere auch mit geringem Einkommen, entlastet werden.

Diese haben den Zweck, die Zusatzbelastungen, die durch den russischen Angriffskrieg entstanden sind abzufedern. 

Diese Zusatzbelastungen sind auch abhängig vom genutzten Energieträger unterschiedlich. Der Preis für Gas ist beispielsweise im Vergleich deutlich stärker gestiegen als der Preis für Heizöl. Dementsprechend haben Menschen, die mit Gas heizen, eine stärkere Zusatzbelastung. Wir entlasten aber auch Menschen mit Heizöl, die eine ähnlich starke Belastung haben. Wenn sich die Kosten für Heizöl mehr als verdoppelt haben, wird jeder darüber hinausgehende Euro mit 80 Cent bezuschusst. Pro Haushalt können bis zu 2.000 Euro erstattet werden.

Viele Grüße

Beate Walter-Rosenheimer

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