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Beate Müller-Gemmeke
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Frage von bernd a. •

Frage an Beate Müller-Gemmeke von bernd a. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Frau Müller-Gemmecke,

das Einkommensteuersenkungsgesetz 2009 gilt nach meinem Verständnis offenbar nur für diejenigen, die in der Progression über 25% liegen, und deshalb privilegiert sind, was ich für einen Skandal halte , der mehr öffentlich gemacht gehört. Als Pensionär hatte ich bisher eine Steuerbelastung von ca. 10 %, d.h. meine ersparten und geerbten angelegten Gelder waren bisher, d.h. bis 2009, der Kapitalertragsteuer i.H v. 25 % unterworfen. Bei der Einkommensteuerveranlagung habe ich wegen meines persönlichen Steuersatzes also ca. 15 % wieder zurückbekommen. Seit 2010 wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz erhoben, sondern bleibt bei 25 %, was zu Folge hat, daß diejenigen ,die über diesem persönlichen Steuersatz von 25 % liegen, also z.B. jemand mit 40 % pers. Steuersatz, 15 % wieder rauskriegt; ich jedoch mit dem geringeren Steuersatz mehr bezahlen muß als ein gut verdienender. Halten Sie das für gerecht, bzw. was denken Sie gegen die m.E himmelschreiende Ungerechtigkeit zu tun?

Mit freundlichem Gruß
Bernd Affeldt

PS:Erlauben Sie mir,Ihre geschätzte Antwort dem Reutlinger GEA zur Verfügung zu stellen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Affeldt,

ich kann Ihre Empörung verstehen und kann auch nachvollziehen, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Es ist in der Tat so, dass die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 26,3 Prozent (Abgeltungssteuer plus Soli) auf alle Kapitaleinkünfte, untere Einkommensgruppen belastet und obere massiv bevorzugt. Das ist ungerecht.

Deswegen fordern wir seit langem, dass die Abgeltungssteuer aufgegeben und durch die früher geltende synthetische Einkommensbesteuerung wieder ersetzt wird. Dies wäre gerecht. Damit würden diejenigen, die ein geringes Einkommen haben niedrig und diejenigen, die ein hohes Einkommen haben, höher besteuert werden.

Hinzu kommt, dass der in unserer Volkswirtschaft zu verteilende Kuchen zu immer größeren Teilen an diejenigen verteilt wird, die über hohe Kapitaleinkommen verfügen. Erwerbseinkommensbeziehende haben das Nachsehen und bekommen immer weniger vom Kuchen ab. Auch daran muss etwas geändert werden.

Selbstverständlich können Sie meine Antwort an den GEA weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Beate Müller-Gemmeke

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