
(...) zu Ihrer weiteren Anfrage vom 14. Februar 2011 kann ich Ihnen ergänzend zu den Ausführungen in meinen vorangegangenen Schreiben mitteilen, dass Dienstvorgesetzter der Richterinnen und Richter am Amtsgericht grundsätzlich die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Landgerichts ist. (...)