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Frage von Konrad S. •

Frage an Barbara Hendricks von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr verehrte Frau Dr. Hendricks.

Aufgrund entsprechender Anfragen haben Sie mir - noch in Ihrer Eigenschaft als Parlamentarische Staatssekretärin- folgendes schriftlich bestätigt:

Rückwirkend bis zum Jahre 2005 werden von den einzelnen Zahlstellen die Bruttorenten aller Rentenbezieher an die ZfA gemeldet. Diese wiederum meldet die Daten jeweils an die Landes-finanzbehörden weiter.

Können Sie mir bestätigen, dass dies jetzt auch noch gilt, eine direkte Meldung an alle örtlichen Finanzämter ist nicht vorgesehen.

Oder stimmt die Veröffentlichung in der Bild am 19.2. 2009 „ Bereits vier Tage nach der Bundestagswahl versendet das Bundeszentralamt die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter.“

Vielen , herzlichen Dank für Ihre Stellungsnahme.

Mit freundlichen Grüßen.
Konrad Schießl, Rentner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schießl,

ich bestätige Ihnen gerne, dass die Aussage in meinem Brief an Sie vom 16. März 2006 nach wie vor zutrifft. Am Rentenbezugsmitteilungsverfahren hat sich nichts geändert.

Es gilt nach wie vor, dass u.a. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, rückwirkend bis zum Kalenderjahr 2005 die gezahlten Leibrenten und andere Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a und § 22 Nr. % EStG eines Leistungsempfängers an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Von der ZfA werden die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter geleitet. Ein direkter Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Finanzämtern findet nicht statt. Im Übrigen können Sie sich bei weitergehenden Fragen an meine Kollegin, die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF, Frau Nicolette Kressel, wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Barbara Hendricks