GG Art 38 Abs 1) Satz 2 "…und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“Wieso können Sie der Einrichtung eines Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Maskendiel`s nicht zustimmen?
Das verhalten von Jenz Spahn als BMG wir durch die Journalisten stück für stück aufgeklärt. Damit ist es eine eitrige Wunde die immer wider die gesamte Demokratie beschmutzt. Wenige MdB der SPD reichen um ein Untersuchungsausschuss einzurichten. Eine Enquete-Kommissionen hat eine andere Bedeutung und Aufgabenstellung. Die SPD Fraktion nimmt es schweigend hin wenn eine Abmachung zur Wahl von Verfassungsrichtern von der Fraktion der Union einfach gebrochen wird, hat aber nicht den mum ein Untersuchungsausschuss mit ein zu richten? Die Einrichtung ist keine Verurteilung!
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Ich kann Ihre Haltung sehr gut nachvollziehen und nehme Ihre Sorgen ernst.
Aus meiner Sicht ist es gerade für eine Demokratie unerlässlich, mögliche Verfehlungen bei politischen Entscheidungen konsequent aufzuklären – unabhängig davon, um welche Personen oder Parteien es geht. Dabei ist ein Untersuchungsausschuss ein legitimes Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Er gehört zum demokratischen Werkzeugkasten jeder Opposition und kann in bestimmten Fällen zur Aufklärung politischer Prozesse beitragen.
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion die Ereignisse rund um die Maskenaffäre sehr ernst nehmen. Am 10. Juli haben wir deshalb eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt. Diese wird auch die staatliche Beschaffung und Vergabe von Masken und Schutzkleidung – etwa bei Masken – kritisch prüfen. Sollte sich herausstellen, dass bestehende Verfahren oder Aufklärungsbemühungen nicht ausreichen, um alle relevanten Fragen zu klären, ist ein Untersuchungsausschuss keineswegs ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler

