Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
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