Warum Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen?
Sehr geehrte Frau Bas,
die Versorgung von gesetzlich Versicherten mit psychotherapeutischer Versorgung in Duisburg, besonders dem Duisburger Westen, ist schlecht. 50 Jahre von 1970-2020 durfte bzw. musste ich jemanden begleiten. Das Bertha-Krankenhaus hatte eine Ambulanz, d.h. alle 3 Monate ein Termin.
Wenn es wieder mal eine Krise gab, besprachen wir mit dem Arzt, ob es einen Akutplatz - wenigstens auf dem Flur geben könne oder wie wir die nächsten 24 Stunden ohne Suizidversuch durchstehen könnten. Oder weil nur noch Kinder-und Jugendtherapeuten übers Wochenende im Bertha waren, die keine adäquate Hilfestellung für Senioren bieten können.
Die Betreuung von Angehörigen psychischer Erkrankter ist hundsmiserabel.
Da klingt der Vorschlag der Budgetierung von psychotherapeutischen Leistungen und die Kürzung der Honorare von Psychotherapeuten um 4,5 % in aktuellen Gesetzesvorhaben wie Hohn.
Bitte leiten Sie diese Anfrage auch an SPD-Mitglied im Gesundheitsausschuss weiter.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zur beschlossenen Absenkung der Honorare durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten habe ich bereits hier Stellung genommen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/welche-position-beziehen-sie-zur-pauschalen-kuerzung-der-honorare-in-der-psychotherapie-um-45
Die gesetzliche Krankenversicherung braucht kurzfristig grundlegende Reformen, um die dramatische Finanzlage der GKV zu verbessern. Unser Ziel als SPD war und ist dabei eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen.
Zugleich wollen wir weiterhin ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau sicherstellen. Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt, die mentale Gesundheit zu stärken und die Versorgung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Versorgung gilt es unbedingt zu vermeiden.
Das Bundeskabinett hat am 29. April das Beitragsstabilisierungsgesetz für die GKV mit den genannten Änderungen auf den Weg gebracht. Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren wird der Gesetzentwurf weiter beraten. Ihre Kritikpunkte leite ich gerne an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weiter.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

